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Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Digitalisierung

Stuttgart, 26.01.2022. „Das Ziel, das die FDP-Fraktion mit dieser Gesetzesänderung anstrebt, ist nichts Anderes als ein Transparenzgesetz – auf dem wir als AfD-Fraktion im Einklang mit zahlreichen Bürgerrechtsorganisationen schon lange bestehen.“ Mit diesen Worten begründete der digitalpolitische AfD-Fraktionssprecher Daniel Lindenschmid MdL heute im Landtag die Zustimmung der Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung. „Was wir brauchen, ist kein Sammelsurium von gut klingenden Schlagworten, sondern Ergebnisse, die für den Normalbürger greifbar sind. Das bedeutet: Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Und das könnte schon längst Realität sein, wenn es die Landesregierung ernst meinen würde mit diesem Ansinnen.“

Wir leisten uns Baumbeauftragte, aber sind unfähig, Glasfaser und 5G so auszubauen, wie es für ein Erste-Welt-Land im Jahr 2022 angemessen wäre, kritisiert Lindenschmid. „Solange die AfD nicht in Regierungsverantwortung ist, so lange müssen wir uns wohl damit abfinden, dass unsere Anträge abgelehnt, aber Jahre später mehr oder weniger kopiert werden. So wie unser Gesetzentwurf zur Erweiterung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes im Jahr 2018 abgelehnt wurde, so wird auch heute im Jahr 2022 der Gesetzentwurf der FDP zur Förderung der elektronischen Verwaltung von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden. Wir können gespannt sein, unter welchem Titel und in welchem Jahr die Landesregierung sich dann endlich bequemen wird, eben diese Initiativen der Oppositionsparteien selbst aufzugreifen.“

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