|

Daniel Lindenschmid MdL: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu Recht gekippt

Stuttgart, den 20.09.2022. Der digitalpolitische Sprecher der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion Daniel Lindenschmid MdL hat die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. „Die Richter haben zurecht festgestellt, dass eine anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger, so wie sie im deutschen Telekommunikationsgesetz verankert wurde, europarechtswidrig ist. Der Eingriff in das Privatleben der Betroffenen, die Erstellung eines intimsten Profils unschuldiger Mitbürger ist nicht verhältnismäßig. Nun geht der Fall zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das feststellen muss, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoßen.“

Die Ampel-Regierung muss dann die Vorgaben des EuGHs in einem neuen Gesetz beachten, weiß Lindenschmid. „Das Mittel der Vorratsdatenspeicherung hat sich in Studien und im Einsatz in anderen Ländern bereits mehrfach als nicht so effizient zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus erwiesen wie von manchen sogenannten Sicherheitsexperten gern dargestellt. Was wir brauchen, sind mehr Beamte, eine bessere Ausstattung und ein Klima des Vertrauens für unsere Sicherheitsbehörden. All das liegt in der Verantwortung der Regierungen im Land und im Bund. Wir werden die nächsten Schritte der Bundesregierung ganz genau beobachten. Die AfD ist die einzige Partei, die sich kompromisslos für die Rechte unserer Bürger einsetzt, und das werden wir auch weiterhin tun“.