Bundeskabinett: Grundrecht auf langsames Internet beschlossen

10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload – das sind die Anforderungen an den Universaldienst, die Mindestanforderung an einen Internetanschluss, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Respektabel – würden wir im Jahr 2005 leben, hätten von Home Office und Home Schooling noch nie etwas gehört und wären mehr als ein Jahrzehnt von einer weltweiten Pandemie mit zweifelhaften Entscheidungen der Regierenden in unserem Land entfernt. Aber Überraschung: Das sind wir nicht.

Die von der Bundesnetzagentur aufgestellten und von dem Bundeskabinett beschlossenen Anforderungen wirken aus der Zeit gefallen und sind es auch. Es zeigt sich wieder einmal: Die Politik der Altparteien hat den Bedarf der Bevölkerung nicht im Blick, kennt die Anforderungen der heutigen Privathaushalte und Wirtschaft nicht. Bundestag und Bundesrat müssen zwar noch zustimmen, aber die Entscheidungen sind voraussehbar. Von einer „Gigabitstrategie“, wie sie die FDP immer wieder anspricht ist die Bundesregierung damit weit entfernt.

Wir dürfen uns nicht mehr mit dem Mindestmaß zufriedengeben, wir müssen fördern und fordern.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Grundversorgung/TKMV.pdf?__blob=publicationFile&v=2